Das Hinweisgeber-Portal
Compliance bedeutet für uns mehr als lediglich die Einhaltung von Regeln und Gesetzen.
Der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg steht für Vertrauenswürdigkeit, verantwortungsvolles Handeln sowie Werte wie Ehrlichkeit, Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit. Diese sind für uns selbstverständlich und bilden die Basis für das Vertrauen, das uns unsere Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeitende täglich entgegenbringen. Verantwortung zu übernehmen, bedeutet auch rechtmäßig zu handeln. Die Integrität unseres geschäftlichen Handelns hat für uns einen sehr hohen Stellenwert.
Dazu bieten wir das „sycoBASE Hinweisgeber-Portal“ an, um auf mögliche Compliance-Verstöße hinzuweisen. Auf diesem Weg können Hinweise weltweit und rund um die Uhr abgegeben werden: sicher, vertraulich und – wenn gewünscht – vollständig anonym.
Das „sycoBASE Hinweisgeber-Portal“ ist verantwortungsvoll zu nutzen. Es sollen nur solche Informationen weitergegeben werden, von deren Richtigkeit der Hinweisgebende nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt ist. Falsche Anschuldigungen oder irreführende Informationen gehören hier nicht hin.
Was ist das „sycoBASE Hinweisgeber-Portal“?
Das „sycoBASE Hinweisgeber-Portal“ ist ein webbasiertes System, das von einem externen Dienstleister (sycoBASE GmbH) für die Meldung von Compliance-Verstößen Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. Über das System werden Hinweise erfasst, bearbeitet und dokumentiert. Beweise, die die Meldungen untermauern sollen, können als Anhang hochgeladen werden.
Hat die Meldung negative Konsequenzen für einen Hinweisgeber?
Oberstes Prinzip des „sycoBASE Hinweisgeber-Portal“ ist der Schutz des Hinweisgebenden. Dritte haben keine Möglichkeit des Zugriffs auf die Meldungsdaten. Es besteht die Möglichkeit eines anonymen Dialogs dank eines geschützten und sicheren Postfachs. Die technische Gewährleistung der Vertraulichkeit der Daten ist garantiert. Zudem ist im „sycoBASE Hinweisgeber-Portal“ vorgesehen, dass der Hinweis (auf Wunsch des Hinweisgebers) anonym, also ohne Namensnennung des Hinweisgebers abgegeben werden kann.
Wo findet man das „sycoBASE Hinweisgeber-Portal“?
Um sicherzustellen, dass auch der Aufruf des Hinweisgebersystems nicht nachverfolgt werden kann, finden Sie an dieser Stelle keinen klickbaren Link zur Seite, sondern lediglich die Internet-Adresse: https://wbs.sycoBASE.app
Bitte kopieren Sie diesen Link vollständig in die Adresszeile Ihres privaten Browsers und verwenden Sie den folgenden Suchbegriff zum Auffinden unseres Unternehmens: „Staatsanzeiger BW“.
Auf der Startseite des Portals finden Sie Informationen zum Umgang mit Hinweisen.